Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.
Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.
Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet häufig mindestens 3.000 Euro im Monat, davon tragen sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.
Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflegeversicherung: Die Pflegerentenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.
Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.